Kulturdenkmale sind Baudenkmale, Bodendenkmale, bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte. Sie sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.
Damit ein Objekt als Denkmal gilt, muss es gewisse Eigenschaften besitzen. Um zu prüfen, ob es die Voraussetzungen erfüllt, um unter Denkmalschutz gestellt zu werden, müssen Sie einen Antrag auf die Feststellung von Denkmaleigenschaft stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt und besteht an der Erhaltung des Objekts ein öffentliches Interesse, wird dieses als denkmalwürdig erachtet. Dasselbe gilt bei der Überprüfung zur Aberkennung der Denkmaleigenschaften.
Vom niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege wird nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, ob ein Objekt Denkmaleigenschaften besitzt. Wenn dies der Fall ist, wird es in das Kulturdenkmalverzeichnis aufgenommen.