Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Weiterhin sollen die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise damit abgefedert werden.
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe können, sofern die Voraussetzungen erfüllen, mit dem so genannten Sammelantrag Direktzahlungen beantragen. Zu den Direktzahlungen gehören die Basisprämie, die Zahlung für den Klima-und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (so genannte "Greening-Prämie"), die Umverteilungsprämie, die Zahlung für Junglandwirte (so genannte Junglandwirteprämie) sowie eine vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.
Der Sammelantrag beinhaltet neben der Beantragung von Direktzahlungen auch die Beantragung der Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie die Beantragung von Förderungen für Agrarumweltmaßnahmen.