Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die von der zuständigen Behörde genehmigte Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.
Diese Erlaubnis kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragt werden.