Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Kultusministerium (MK) VCard
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Telefon: +49 511120-0
Telefax: +49 511120-7450
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.m­k.­nie­der­sach­sen.­de/
 

Allgemeine Informationen

Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesjugendamtes und dem Niedersächsischen Kultusministerium.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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