Als Träger einer angezeigten Ergänzungsschule in Niedersachsen können Sie die Anerkennung Ihrer Schule beantragen.
Sofern eine berufsbildende Ergänzungsschule vollständig für einen bestimmten Beruf ausbildet, kann mit der Anerkennung gestattet werden, dass die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung erhalten, den Zusatz „geprüfte/r“ vor der an Ihrer Schule erworbenen Berufsbezeichnung zu führen.