Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Sie wird auf Energieerzeugnisse erhoben.
Energieerzeugnisse sind zum Beispiel
- Benzin
- Heizöl
- Flüssiggas
- Erdgas
- Kohle
Die Höhe der Steuer ist von der Art und der Menge der Energieerzeugnisse, als dem Steuergegenstand, abhängig. Außerdem kommt es zur Berechnung der Steuer darauf an, wie die Energieerzeugnisse beschaffen sind und wie Sie diese verwenden.
Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet: Wenn Sie die Steuer als Steuerschuldner bezahlen müssen, müssen Sie ohne Aufforderung eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Energieerzeugnisse dürfen Sie in einem sogenannten Steuerlager herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, empfangen oder versenden, ohne dass zunächst Steuern anfallen. Ein Steuerlager ist ein Herstellungsbetrieb oder Warenlager und muss vom Hauptzollamt zugelassen sein.
Die Steuer entsteht im Regelfall, sobald das Energieerzeugnis aus dem Steuerlager entnommen oder zum Verbrauch innerhalb des Steuerlagers entnommen wird.
Besonderheiten:
Sie müssen die Steuer ebenfalls entrichten, wenn Sie
- Energieerzeugnisse entgegen ihrer ursprünglich beabsichtigten Zweckbestimmung einer motorischen Verwendung (zum Beispiel: Einsatz von Heizöl als Kraftstoff) zuführen oder als Heizstoff verwenden,
- Energieerzeugnisse außerhalb des Steuerlagers herstellen und sich keine Steuerbefreiung anschließt oder
- gekennzeichnete Energieerzeugnisse (Heizöl) als Kraftstoff bereithalten, abgeben, mitführen oder verwenden.