Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Finanzamt Delmenhorst VCard
Friedrich-Ebert-Allee 15
27749 Delmenhorst
Telefon: +49 4221153-0
E-Mail: Öffnungszeiten:

  •  Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

  • Mi.: geschlossen

  • Do.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.


 
Finanzamt Vechta VCard
Rombergstraße 49
49377 Vechta
Telefon: +49 444118-0
E-Mail: Öffnungszeiten:

  • Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 13:00 Uhr

  • Mi.: 08:00 - 13:00 Uhr  und 14:00 - 17:00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12.: 08:00- 12:00 Uhr)

  • Do.: geschlossen

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
Sie können zudem beantragen, dass

  • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
  • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

  • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
  • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

  • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
  • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Stadium eines Antrages sind nicht gegeben.

Zurück