Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- weitere Berufskammern.
Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.