Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten, oder Organismen, die bei Tieren mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Sie sind hier:
Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Herstellung oder Gewinnung von Stoffen: Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
- Qualifikationsnachweis des Personals
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.