Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
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Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung: Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
- Qualifikationsnachweis des Personals
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.