Wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls getötet oder so verletzt werden, dass sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind, müssen Sie eine Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten.
Dies gilt auch, wenn Sie vermuten, dass bei Versicherten Ihres Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte.