Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordert dies eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer, dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben.
Dies wird durch die Kammer geprüft. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten auszuführen kann, gleich zu welchem Preis, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Auszuführende Arbeiten können z.B. sein:
- Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
- Vermieten von Zelten,
- Transporteinsätze,
- Kranarbeiten,
- Hubschrauberflüge,
- Baumfällung,
- Demontagearbeiten,
- Sprengen von Ruinen.