Blindenführhunde, die in der Umgangssprache auch Blindenhunde genannt werden, sind speziell ausgebildete Hunde, die Sie im Alltag unterstützen, wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind.
Mit Hilfe des Hundes können Sie sich sicher überall orientieren. Die Hunde können zum Beispiel:
- bestimmte Ziele aufsuchen
- Hindernissen ausweichen
- Gefahren erkennen
- einmündende Straßen anzeigen
- mit Ihnen die Fahrbahn überqueren
- Bodenhindernisse wie Treppen und Stufen anzeigen
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Blindenführhund:
- Anschaffung
- Ausbildung
- Einarbeitung
-
Ausstattung:
- Geschirr
- Leine
- Halsband
- Maulkorb
- Kenndecke für den Freilauf
Sie erhalten zusätzlich eine monatliche Pauschale, von der Sie die Unterhaltskosten für Ihren Hund bestreiten. In der Regel sind Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit, benötigen aber eine Steuermarke.
Ein Hundeverbot, zum Beispiel in Lebensmittelgeschäften, in Museen oder in Kirchen, gilt nicht für Blindenführhunde. Bei Flug- und Bahnreisen können Sie den Hund kostenlos mitnehmen.