Betrieb von geschlossenen Verteilernetzen: Genehmigung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen VCard
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon: 022814-0
Telefax: 022814-8872
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Netzbetreiber, die ihr Versorgungsgebiet oder zumindest einen Teil davon als geschlossenes Verteilnetz nach § 110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betreiben möchten, müssen dies unter Nachweis der für die entsprechende Einstufung erforderlichen Informationen bei der zuständigen Stelle beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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