Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten oder
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.

Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
  • Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
  • Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.

Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.

Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
  • Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oder
  • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • falls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
  • gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängerin
  • gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen
Welche Gebühren fallen an?

Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.

Anträge / Formulare
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
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