Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.
Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.
Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Anwendung" beinhaltet das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.
Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststell.
Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis.
Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen über die Online-Datenbank nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst bzw. der für die Antragstellung zuständigen Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen.
Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.
Altsachkundige bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen bearbeitet.
Sie erhalten einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro).
Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.