Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschafsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) erfasst.
Im Berufsregister sind zu löschen
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, wenn die Bestellung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist;
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wenn die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist
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Zweigniederlassungen,
- wenn die Zweigniederlassung aufgehoben ist,
- wenn die Zweigniederlassung nicht mehr von einem Wirtschaftsprüfer verantwortlich geleitet wird und eine Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer nicht vorliegt.