Berufsausbildungsformulare - zusenden

Allgemeine Informationen

Für die Berufsausbildung stehen den Auszubildenden und Ausbildern zahlreiche Formulare und Merkblätter zur Verfügung, um notwendige Informationen zur Ausbildung zu erhalten und Anträge fristgemäß stellen zu können. Diese Berufsausbildungsformulare sind bei den zuständigen Stellen - in der Regel bei den jeweiligen Kammern - erhältlich und werden auf Antrag den betreffenden Personen bzw. Ausbildungsbetrieben zugesandt. In zunehmendem Maße stehen solche Antragsformulare auf den Webseiten zum Download kostenlos zur Verfügung (meist als pdf- und als Word-Dokument).

Ebenso gibt es Dienstleister, die Vertragsvorlagen und Ausfüllhilfen Unternehmen online zur Verfügung stellen, um beispielsweise Berufsausbildungsverträge auf elektronischem Wege erfassen und bei den zuständigen Kammern zur Eintragung einreichen zu können.

Formulare zur Berufsausbildung sind z. B.:

  • Berufsausbildungsvertrag,
  • Ergänzungsformulare zum Berufsausbildungsvertrag,
  • Ausbilderstammblatt.  
An wen muss ich mich wenden?

Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Zurück