Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Sie sind hier:
Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Ansprechpartner/in
Jugendamt | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: jugendamt@oldenburg-kreis.deHomepage: https://www.oldenburg-kreis.de/jugend-und-familie/jugendamt/ | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
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Allgemeine Informationen
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege