Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Begasung anzeigen
Ansprechpartner/in
Gesundheitsamt | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-510 Telefax: 04431 85-89 555 E-Mail: gesundheitsamt@oldenburg-kreis.de | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
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Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.
Verfahrensablauf
Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.
- Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.
Voraussetzungen
Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzlenen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie der Befähigungsscheine
- Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang - Maximal eine Woche
Was sollte ich noch wissen?
Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.