Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der Sie als hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert ausweist, sind Sie von der Kraftfahrzeugsteuer für genau ein Fahrzeug befreit, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist.
Wenn Sie ansonsten einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ermäßigt sich für Sie die Kraftfahrzeugsteuer für genau ein Fahrzeug, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist, um die Hälfte.
In diesem Fall wird die Steuerermäßigung nur gewährt, solange Sie auf das Ihnen zustehende Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.
Die Steuervergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug
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zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck),
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zur entgeltlichen Beförderung von Personen ( ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder
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durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person stehen.