Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist elektronisch zu stellen.
Sie sind hier:
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Ansprechpartner/in
Bauordnungsamt | |
Kreishaus Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-958 Telefax: 04431 85-215 E-Mail: Bauordnungsamt@oldenburg-kreis.de | https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Mit der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wurde die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt. Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen sind daher in digitaler Form an das Bauordnungsamt zu übermitteln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist das bereitgestellte Online-Formular zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.