Die Maßnahme Basisdienstleistungen sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben, vorrangig an Gebäuden.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Dorf- oder Nachbarschaftsläden
- Nah- und Grundversorgungseinrichtungen (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, Post, Bank, Betreuung von Senioren)
- Ländliche Dienstleistungsagenturen
- Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen (z. B. Kinder- und Jugendclub, Veranstaltungsräume)
- Dienstleistungen zur Mobilität
- Erwerb von bebauten Grundstücken im Zusammenhang mit den zuvor aufgeführten Fördermöglichkeiten.
Die Höhe der Förderung beträgt
- Bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 % bei einer Höchstfördersumme von 500.000 Euro,
- bei allen anderen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Höchstfördersumme von 200.000 Euro.
- Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.