Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Wenn es sich hierbei um ein bewegliches Denkmal oder um Zubehör von Baudenkmalen handelt, müssen Sie eine Berechtigung für den Erhalt der Auskunft nachweisen. Sie müssen hierfür entweder Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. Für Denkmale der Erdgeschichte und Bau- und Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.
Nach Prüfung der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.