Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
Sie können einen Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation stellen, wenn Sie bereits selbst erfolglos versucht haben, die Angelegenheit mit Ihrem Anbieter zu klären. Zu den Telekommunikationsanbietern zählen vor allem Internet-, Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter.
Aus Ihrem Antrag muss sich ergeben, dass Ihre Streitsache mit bestimmten Vorschriften des Telekommunikationsrechts zusammenhängt, welche dem Kundenschutz dienen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- Ihr Anschluss gestört ist,
- die Datenübertragungsrate zu gering ist oder
- andere vertraglich zugesagte Leistungen nicht eingehalten werden,
- die Rechnung zu beanstanden ist,
- Sie mit Ihrem Anbieter über die Beendigung von Verträgen oder Vertragslaufzeiten streiten.
Bevor die Schlichtungsstelle Telekommunikation ein Schlichtungsverfahren eröffnet, prüft sie, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Schlichtungsstelle kann zum Beispiel nicht aktiv werden, wenn Ihr Anliegen keinen Bezug zu den kundenschützenden Regelungen des Telekommunikationsrechts hat.