Für die Anerkennung überprüft
das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Heilpädagogin/des Heilpädagogen entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel
Inhalt, fachliche Ausrichtung und
Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Wenn wesentliche Unterschiede vorliegen, ist vor einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) erforderlich. Der Umfang der Ausgleichsmaßnahme wird durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg in einem Bescheid festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal
anerkennung-in-deutschland.de
Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
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Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
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Lohnt sich die Anerkennung für mich?
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Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
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An welche Stelle muss ich mich wenden?
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Wie sieht das Verfahren aus?
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Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
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Wie lange dauert das Verfahren?
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Was kostet das Verfahren?
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Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?