Wenn Sie in Deutschland als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der hiesigen Ausbildung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin /Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ festgestellt werden. Dies erfolgt durch die zuständige Stelle.
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger besitzen die Befähigung, selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern. Der Adressatenkreis dieser Berufsgruppe besteht insbesondere aus Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist.