Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen

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Ordnungsamt
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
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Telefax: 04431 85-200
E-Mail:

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Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
 

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
-    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
-    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
-    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den           elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
-    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Zuständige Stelle

-    Die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde.
 

Voraussetzungen

Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
-    ein gesicherter Lebensunterhalt,
-    eine geklärte Identität,
-    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Gültiger Nationalpass
-    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer                       Verpflichtungserklärung durch Dritte)
-    Nachweis über eine Krankenversicherung
-    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
-    1 aktuelles biometrisches Foto
-    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
 

Welche Gebühren fallen an?
  • :98,00 EUR

Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :4 Wochen
    Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer
  • :5 Wochen
    Abhängig von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (etwa 5 bis 6 Wochen).

-    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

Anträge / Formulare

-    Formulare: keine
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja

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