Mit der Arbeitnehmersparzulage wird die Vermögensbildung des Arbeitnehmers durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert. Dies sind Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform (z. B. Wertpapier-Sparvertrag oder auch Bausparvertrag) anlegt.
Folgende Angaben werden nach Ablauf des Kalenderjahres der gezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch nach Einwilligung an das Finanzamt übermittelt:
- der Jahresbetrag sowie Art der Anlage der VL,
- das Kalenderjahr, dem die VL zu zuordnen sind und
- ggf. das Ende der Sperrfrist.
Die Sparzulage beträgt 9%
(bei einem Bausparvertrag oder der unmittelbaren Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zum Wohnungsbau)
bzw.
20% (beim sog. Beteiligungssparen)
des Betrages der vermögenswirksamen Leistungen.
Bei Abschluss von
zwei förderungsfähigen Verträgen
(z. B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparvertrag)
werden die Zulagen nebeneinander gewährt.
Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und nach Ablauf der Festlegungsfrist (in der Regel 7 Jahre) in einer Summe an das Anlageinstitut ausgezahlt.