Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.
Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde bzw., wenn die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt ist, von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf in niedergelassener Tätigkeit ausgeübt werden soll.