Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme

zuklappenAnsprechpartner/in
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Kreishaus
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Telefax: 04431 85-200

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten


Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck müssen sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Allgemeine Informationen

Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erfordert keine wasserrechtliche Erlaubnis. Sie muss lediglich rechtzeitig vor Beginn der Behörde angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbstständige Städte, Region Hannover 

Voraussetzungen
  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
  • Es handelt sich um das Entnehmen von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
  • die Benutzung der Einrichtungen zur Wasserversorgung ist für den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht durch Satzung des Trägers der Wasserversorgung vorgeschrieben
  • ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Behörde Ihr Vorhaben nicht innerhalb einer bestimmten Frist untersagt oder Anordnungen trifft, können Sie es in der angezeigten Weise durchführen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

Zurück