Bewerberinnen und Bewerber zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung haben ihre persönliche und fachliche Eignung in einem bestimmten Sachgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens nachzuweisen. Sachverständige werden von Privatpersonen, Behörde und insbesondere von Gerichten beauftragt, um fachliche Grundlagen und Begutachtungen zu liefern. Trotz der Beauftragung durch eine bestimmte Person ist der Sachverständige kein Interessenvertreter. Sie oder er ist verpflichtet, ihre/seine Aufgabe unabhängig und eigenverantwortlich auszuüben. Neben dem speziellen Fachwissen werden daher auch besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gestellt.
Gerichte sind verpflichtet, zur Erstellung von Gutachten vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige zu beauftragen.