Der Verkehrswert eines Grundstücks bildet den Preis ab, der zu einem konkreten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Berücksichtigt werden die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale, wie beispielsweise die Lage oder die Größe eines Grundstückstücks, Baujahre von Gebäuden, deren Unterhaltungszustand, Ausstattungsqualitäten, etc. Keine Beachtung finden bei der Ermittlung des Verkehrswertes hingegen solche Umstände, die für den Immobilienmarkt ungewöhnlich sind oder diesen nicht neutral abbilden. Der Verkehrswert kann sich auch auf Rechte an Grundstücken beziehen, beispielsweise Wegerechte. Die Definition des Verkehrswertes und die Anforderungen an dessen Ermittlung werden im Baugesetzbuch festgeschrieben.
Ein Verkehrswertgutachten der Gutachterausschüsse weist den Verkehrswert nach Baugesetzbuch interessensneutral und mit amtlicher Qualität nach. Inhalte eines Gutachtes sind regelmäßig eine umfangreiche Beschreibung des zu bewertenden Objektes (wertbeeinflussende Merkmale) und der Vorgehensweise der Ermittlung, eine Analyse vergleichbarer Kauffälle (aus der amtlichen Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse) sowie die Begründung des im konkreten Fall ermittelten Verkehrswertes. Verkehrswertgutachten können beantragt werden für bebaute und unbebaute Grundstücken sowie Rechte an Grundstücken.
Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; sie setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.
Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung angesiedelt ist.