In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für das Halten eines Hundes die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Wenn Sie als Prüfer/in die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt werden. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.