Wer Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
- soziales Entschädigungsrecht
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Weitere Informationen enthält die Leistung " Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung ".