Die Tätigkeit der Dolmetschenden umfasst die mündliche und schriftliche Sprachübertragung. "Sprache" in diesem Sinne ist auch eine Gebärdensprache.
Der Einsatz als Dolmetscher:in in einer gerichtlichen Verhandlung erfordert einen Eid dahin, dass treu und gewissenhaft übersetzt werde. Anstatt für jede gerichtliche Verhandlung gesondert einen Eid zu leisten, können Sie einen allgemeinen Eid leisten und sich nachfolgend hierauf berufen.
Die allgemeine Beeidigung erfolgt auf schriftlichen Antrag bei dem Landgericht Hannover.
Sie haben die Möglichkeit, sich allgemein beeidigen zu lassen als:
- Gerichtsdolmetscher:in in gerichtlichen Verfahren
- Dolmetscher:in für behördliche und notarielle Zwecke
- Gebärdensprachdolmetscher:in
Voraussetzungen sind die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Nachweise darüber sind dem Antrag beizufügen. Die fachliche Eignung kann auch mit Berufs- und Bildungsqualifikationen aus dem Ausland nachgewiesen werden.
Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschenden erfolgt ab dem 01.01.2023 nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind regelmäßig durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Dolmetscherprüfung nachzuweisen. Die allgemeine Beeidigung als gerichtliche:r Dolmetscher:in endet nach fünf Jahren, kann auf Antrag aber wiederholt um jeweils fünf Jahre verlängert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Zwischen dem 01.01.2011 und 01.01.2023 erteilte allgemeine Beeidigungen nach Maßgabe der §§ 22 - 31 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) gelten fort. Vor Gericht können sich Dolmetschende bis zum 31.12.2026 auf diese allgemeine Beeidigung berufen.
Die allgemeine Beeidigung von Dolmetschenden für behördliche und notarielle Zwecke und Gebärdensprachdolmetschenden für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt weiterhin nach Maßgabe der §§ 22 - 31 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG).
Das Landgericht Hannover führt für den Bereich des Landes Niedersachsen ein Verzeichnis von allgemein beeidigten Dolmetschenden und ermächtigten Übersetzenden. Das Verzeichnis ist für die niedersächsischen Gerichte und Behörden sowie für Notariate mit Amtssitz in Niedersachsen einsehbar. Im Internet ist das Verzeichnis mit den zur Veröffentlichung freigegebenen Informationen unter der Adresse www.justiz-dolmetscher.de zudem zur bundesweiten Recherche veröffentlicht.