Durch die Förderung bestimmter Agrarumweltmaßnahmen
- sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
- soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
- sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.
Die angebotenen Agrarumweltmaßnahmen sind Bestandteil des Niedersächsischen /Bremer Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (PFEIL) und wurden durch die EU-Kommission im Mai 2015 genehmigt.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter
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die Teilnahme ist freiwillig.
Nachfolgend können Sie Details zu den einzelnen Maßnahmen abrufen: