Schulen / Schulträgerschaft
Die Schulträgerschaften im Landkreis Oldenburg liegen entweder in der Hand des Landkreises Oldenburg, in den Händen der kreisangehörigen Kommunen oder in der Verantwortung freier Schulträger.
Der Landkreis Oldenburg ist Schulträger der Berufsbildenden Schulen, der vier Gymnasien, einer Integrierten Gesamtschule sowie von fünf Förderschulen. Die 26 öffentlichen Grundschulen, sechs Oberschulen und eine Haupt- sowie eine Realschule befinden sich in der Schulträgerschaft der kreisangehörigen Kommune, in der sich der Schulstandort befindet.
Für die Schulen bestehen Schulbezirke, sodass über den eigenen Wohnort die zuständige Schule erkennbar ist. Ausnahmen bilden die Schulen in freier Trägerschaft, die Bekenntnisschulen und Schulformen, von denen es nur eine Schule im Landkreis Oldenburg gibt (z.B. BBS und IGS). Nähere Informationen zu jeder Schule erlangen Sie über deren Internetseiten.
Als sogenannter sächlicher Schulträger kümmert sich der Landkreis Oldenburg um die Unterhaltung/Bereitstellung der Gebäude und Ausstattungen der eigenen Schulen. Insofern fallen von der Planung bzw. dem Bau einer neuen Schule bis hin zur Leerung der Abfallbehälter auf dem Schulhof alle sächlichen Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Dieser stellt auch das nichtlehrende Personal zur Verfügung (das Schulsekretariat, die Hausmeister, die Reinigungskräfte und Schulsozialarbeit).
Das Land Niedersachsen übernimmt die sogenannten pädagogischen Aufgaben, z.B. die Bereitstellung des lehrenden Personals (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter, Ganztagsbetreuung, Schulleitung, Schulassistenten, Schulaufsicht). Die für den Landkreis Oldenburg zuständige Organisation ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück (RLSB).