Nedderdüütsch Studeern
Förderkriterien des Landkreises Oldenburg
Im Rahmen verschiedener Initiativen zur Stärkung der niederdeutschen Sprache fördert der Landkreis Oldenburg auch Studenten und Studentinnen mit der Erstattung von ein bis zwei Semesterbeiträgen,
die während ihres Studiums den Schwerpunkt „Niederdeutsch“ gewählt haben.
Die Förderung richtet sich an
Studierende an der Universität Oldenburg mit dem Berufsziel Lehramt,
- die den Schwerpunkt Niederdeutsch gewählt und
- die im Landkreis Oldenburg ihren Wohnsitz (bzw. Zweitwohnsitz) haben.
Erstattet wird ein Semesterbeitrag nach Erhalt des Zertifikats Niederdeutsch im Bachelor- oder Masterstudium. Wer das Zertifikat im Bachelorstudium erworben hat und im Masterstudium weiterhin den Schwerpunkt Niederdeutsch studiert, d.h. die Masterabschlussarbeit zu einem niederdeutschen Thema schreibt, kann einen weiterenSemesterbeitrag erstattet bekommen.
Ein formloser Antrag auf Erstattung ist innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zertifikats Niederdeutsch bzw. nach Abschluss der Masterarbeit an den Landkreis Oldenburg, Personal- und Kulturamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Kopie des Zertifikats Niederdeutsch
- Nachweis über den Wohnsitz im Landkreis Oldenburg
- Nachweis über ein absolviertes Schulpraktikum bzw.
- Bescheinigung der Universität Oldenburg, dass das Studium mit dem Berufsziel „Lehramt“ erfolgt
- Quittung des bezahlten Semesterbeitrags
- gegebenenfalls Nachweis über die Masterabschlussarbeit zu einem niederdeutschen Thema.
Niederdeutsch studieren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Neue Bedingungen für die Förderung des Zertifikats Niederdeutsch der Uni Oldenburg
Die Universität Oldenburg hat mit Beginn des Studienjahres 2011/12 die Modalitäten für den Erwerb des Zertifikat Niederdeutsch geändert. Statt wie bisher ein Zertifikat Niederdeutsch (B.A.) und ein Zertifikat Niederdeutsch (M.A.) zu vergeben, wird nur noch das Zertifikat Niederdeutsch vergeben, das entweder im Bachelor- oder im Masterstudium erworben werden kann. Dadurch soll auch Studierenden, die erst im Masterstudium an die Universität Oldenburg kommen, der Erwerb des Zertifikats ermöglicht werden. Außerdem ist das Zertifikat jetzt auch für das Gymnasial- und Berufsschullehramt sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik möglich.
Bedingung für die Vergabe des Zertifikats ist in jedem Fall der erfolgreiche Besuch der Sprachkurse Niederdeutsch sowie ein Schwerpunktstudium mit dem erfolgreichen Besuch von niederdeutschen Bachelor- oder Mastermodulen.
Weitere Informationen auf der Website des Schwerpunktes Niederdeutsch.