Frauen- und Kinderschutzhaus
Wir sind immer da. Für Sie und Ihre Kinder.
Wir bieten ein sicheres Haus, um zur Ruhe zu kommen.
Sie suchen einen Ausweg aus der Gewalt und sie wissen nicht wohin, wenden Sie sich an uns.
In akuten Gewaltsituationen rufen Sie bitte die Polizei Tel.: 110
04431 - 73 80 80 frauenhaus@oldenburg-kreis.de |
Montag - Donnerstag von 09.00 - 17.30 Uhr
und
Freitag von 09.00 - 16.15 Uhr können Sie uns anrufen.
Wir bieten auch telefonische Beratung in verschiedenen Sprachen.
Eine Aufnahme im Frauenhaus ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Hilfe und Unterstützung
Wir bieten Ihnen und Ihren Kindern jeden Alters und jeder Nationalität Schutz und Hilfe durch:
Beratung und konkrete Unterstützung für ein gewaltfreies, selbst bestimmtes Leben!
Mit dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" unterstützen wir Sie dabei, Ihr Selbstwertgefühl aufzubauen, Ihre Selbständigkeit zu vergrößern und Ihre Entscheidungsfähigkeit zu stärken.
Wir begleiten Sie dabei, Ihre Lebenssituation neu zu gestalten, Ihre Gewalterlebnisse aufzuarbeiten und wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu klären. Wir bieten Beratung und Unterstützung z.B. im Umgang mit Behörden, bei der Regelung des Sorgerechtes für Ihre Kinder und Ihres Lebensunterhaltes an.
In Ruhe und mit Unterstützung eines multiprofessionellen Teams können Sie neue Perspektiven erarbeiten.
Bei der Neugestaltung Ihrer Lebenssituation kann es sich um die Rückkehr zum Partner, die Gründung eines eigenen Hausstandes oder um eine andere individuelle Lösung handeln.
Die Dauer des Frauenhausaufenthaltes richtet sich danach, wie lange Sie und Ihre Kinder die Unterstützung durch uns brauchen.
Auch wiederholte Aufnahmen im Frauen- und Kinderschutzhaus sind möglich.
Checkliste für eine Aufnahme
An erster Stelle ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Kinder in Sicherheit bringen!
Wenn es Ihnen dann noch möglich ist, sollten Sie folgende Dinge mitbringen:
- Ausweise, Aufenthaltstitel/ Fiktionsbescheinigungen oder ähnliches
- Krankenversichertenkarten
- U-Untersuchungshefte/Impfpässe
- Medikamente für sich und Ihre Kinder
Was nicht vorhanden ist, besorgen wir neu!
Ausstattung des Frauenhauses
Unser Frauen- und Kinderschutzhaus ist barrierearm und verfügt über:
- 5 Appartements für 10 Frauen und 20 Kinder; inkl. Bad und Küche
- -> eines davon Rollstuhl gerecht
- 1 Waschküche mit Waschmaschinen und Trocknern
- 1 Aufenthaltsraum
- 1 Kinderspielzimmer
- 1 Büro- und Beratungstrakt
- ein großer Garten
Fahrräder und Kinderwagen für Sie und Ihre Kinder können für die Dauer des Frauenhausaufenthaltes ausgeliehen werden. In der Regel bekommen Sie für sich und Ihre Kinder zusammen ein eigenes Zimmer.
Kinder und Jugendliche im Frauenhaus
Auch Kinder und Jugendliche im Frauen- und Kinderschutzhaus kommen aus einer Krisensituation.
Mit dem Einzug ins Frauenhaus wird eine belastende Lebenssituation unterbrochen. Der Aufenthalt im Schutzhaus wird daher oft rückblickend zu einer positiven Erfahrung.
Unsere Kinder- und Jugendarbeit hat einen festen Platz im Frauenhaus. Ziel ist es, durch innere und äußere Strukturen einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, in dem sich Ihre Kinder orientieren und sicher fühlen können.
Kinder sollen eine angenehme Zeit im Frauenhaus verbringen, so dass sie die Chance haben, ein positives Selbstbild zu entwickeln und Selbstvertrauen aufzubauen.
Sie werden u.a. durch eine speziell geschulte Erzieherin als eigenständige Persönlichkeiten mit Problemen und Ängsten wahrgenommen, unterstützt und durch Angebote wie z.B.
- Einzelgespräche
- Förderung gemeinsamer Aktivitäten von Müttern und Kindern
- Entspannungs- und Erlebnispädagogik
- Freizeitangebote (z.B. schwimmen, basteln, Feste feiern und Ausflüge machen)
- Hausaufgabenbetreuung
- Aufzeigen der Vorteile von Regeln und Grenzen
- Erlernen und Erleben gewaltfreier Umgangsformen
in ihrer Entwicklung gefördert.
Leichte Sprache
Wir sind das Frauen-Haus im Landkreis Oldenburg.
Wir helfen Ihnen und Ihren Kindern.
Kennen Sie das?
Sie werden geschlagen.
Sie werden beschimpft.
Ihr Mann sagt: Ich töte dich.
Oder er sagt: Ich nehme dir die Kinder weg.
Sie bekommen kein Geld für Kleidung und Essen.
Dann helfen wir.
Im Frauen-Haus sind Sie sicher.
Im Frauen-Haus sind Ihre Kinder sicher.
Wir helfen allen Frauen, die Gewalt erleben.
Rufen Sie uns an.
Zu jeder Zeit!
04431 / 73 80 80
Nachgehende Beratung
Wir bieten Ihnen nach dem Aufenthalt im Frauenhaus auf Wunsch nachgehende Beratung an. Die Beratung knüpft an den vorangegangenen Prozess an.
In telefonischen und persönlichen Gesprächen und/oder Hausbesuchen können folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Reflexion und Stabilisierung der aktuellen Lebenssituation
- Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit
- Entwicklung von neuen Lebensperspektiven
- Unterstützung bei rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
- Vermittlung von Beratung (z. B. Kontakt zu Rechtsanwältinnen, Ärztinnen, Beratungsstellen, Schule etc.)
- Begleitung zu Ämtern und Behörden
Finanzierung/ Gebührensatzung
Für den Aufenthalt im Frauen und Kinderschutzhaus wird ein Benutzungsentgelt gemäß der Gebührensatzung vom 02.04.2019 erhoben (siehe Rubrik Gebührensatzung). Die mögliche Übernahme der Gesamtschuld oder eines Teiles der Schuld durch den öffentlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen des SGB UU, des Trägers des AsylbLG oder des Jobcenters im Rahmen des SGB II ist seitens der Schuldnerinnen spätestens einen Werktag nach der Aufnahme im Frauen- und Kinderschutzhaus bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Eine sich daraus ergebende Kostenanerkennung wird seitens der zuständigen Behörden grundsätzlich für Hilfeempfängerinnen nach dem SGB XII, dem AsylbLG und/oder dem SGB II übernommen, die nicht in der Lage sind, die Benutzungsgebühren selbst im Frauen- und Kinderschutzhaus direkt und unmittelbar zu zahlen.
Für Schuldnerinnen, die keine Ansprüche auf Kostenübernahme nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, gibt es Möglichkeiten, die Stundung oder den Erlass der Gebührenschuld beim Landkreis Oldenburg zu beantragen. Über die Einzelheiten werden Sie bei bzw. auf Anfrage auch schon vor Aufnahme durch die Mitarbeiterinnen des Frauen- und Kinderschutzhauses umfänglich aufgeklärt.
Der Kreistag des Landkreises Oldenburg hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 die Gebührensatzung für die Benutzung des Frauen- und Kinderschutzhauses des Landkreises Oldenburg beschlossen.
Die Gebührensatzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 15/19 vom Freitag, den 12. April 2019 öffentlich bekannt gegeben und kann hier: Seite 1, Seite 2 eingesehen werden.
Adressen und Links
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, BISS
Von Gewalt betroffene Personen, Angehörige, Fachkräfte und Personen, die Gewalt beobachten und helfen wollen, finden bei der BISS Unterstützung.
Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben!
Bundesweite Suche nach Frauenhäusern und Schutzwohnungen per Karte und Suchabfrage. Alle Informationen stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich rund um die Uhr anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Der Anruf und die Beratung sind kostenfrei.
Der Weiße Ring ist eine bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Der gemeinnützige Verein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken.
ProBeweis
Das Netzwerk ProBeweis bietet eine kostenfreie und vertrauliche Dokumentation und Beweissicherung für Opfer von häuslicher Gewalt und/oder einer Sexualstraftat.